Fahrradstraßen erfreuen sich in letzter Zeit immer größerer Beliebtheit und werden vor allem auf Hauptrouten des Radverkehrs umgesetzt. Die Nutzung einer Fahrradstraße ist ausschließlich dem Radverkehr vorbehalten, was ein sicheres und komfortables Radfahren ermöglicht. Auch das Nebeneinanderfahren ist auf Fahrradstraßen ausdrücklich erlaubt. Durch die Ergänzung weiterer Verkehrszeichen können allerdings auch andere Verkehrsteilnehmer:innen, wie beispielsweise Pkw- und Motorradfahrer:innen, die Fahrbahn nutzen. Dabei muss stets eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingehalten werden. Da Radfahrer:innen in einer Fahrradstraße bevorrechtigt sind, geben sie die Höchstgeschwindigkeit vor.
Durch verschiedene Gestaltungsprinzipien kann die Attraktivität von Fahrradstraßen für Radfahrer:innen zudem erhöht und für Kraftfahrzeugführer:innen weiter gesenkt werden. So wurde beispielsweise die Lothringerstraße in Aachen mittels roter Fahrbahnmarkierung sowie Piktogrammen auffällig als Fahrradstraße markiert. Zusätzlich ist diese nun als Einbahnstraße für den Kfz-Verkehr ausgewiesen. Weitere Möglichkeiten zur Steigerung der Attraktivität für Radfahrer können Diagonalsperren oder Anrampungen sein, sodass der Kfz-Verkehr entweder Umwege oder Komforteinbußen in Kauf nehmen muss.
Weitere Best Practices zeigen wir auf unserer Karte.
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