MOVE to know

Hier findet ihr Kurzwissen aus der Welt der Mobilität. Wir bereiten euch interessante Fakten aus dem Radverkehr, von Straße und Schienen oder aus der Luft in kleinen Häppchen auf. Wollt ihr keine neuen Häppchen verpassen? Dann folgt uns doch auf Instagram oder LinkedIn!

Urlaub mit Fahrrad und Zug

  • Urlaub mit Fahrrad und Zug! Aber worauf muss ich achten?
  • In den meisten Zügen des Nahverkehrs (also da, wo auch das Deutschladticket gültig ist), kannst du dein Fahrrad einfach mitnehmen. Je nach Verkehrsverbund musst du dafür ein Fahrradticket kaufen. Du brauchst aber keinen Stellplatz reservieren.
  • Im Fernverkehr (vor allem ICE), brauchst du neben einem Fahrradticket auch eine Reservierung für dein Fahrrad, denn es gibt extra Stellplätze für Fahrräder im ICE – du musst also einen Zug buchen, der solche Stellplätze hat und die noch verfügbar sind.
  • Bei der Ticketbuchung kannst du Fahrräder (wie auch Hunde) als weitere „Reisende“ hinzufügen. Dir werden automatisch Züge angezeigt, welche ein Fahrradabteil haben.
  • Das kleine Fahrradsymbol zeigt dir an, ob noch Plätze verfügbar sind:
  • Was heißt denn „nicht bewertbar“? Hier am besten bei der Service-Hotline anrufen. Es kann z.B. sein, dass der Ein- oder Ausstieg in dem gewählten Bahnhof mit Fahrrad schwierig ist.
  • Grundsätzlich gilt: Buche das Ticket für dein Fahrrad und dich möglichst früh, denn die Fahrradstellplätze sind beliebt und schnell ausgebucht. Und weiterer Tipp: Plane möglichst wenige Umstiege von ICE zu ICE – denn wenn du deinen Anschluss verpasst, darfst du zwar andere Züge nehmen, die müssen aber einen Stellplatz für dein Fahrrad haben.
  • Viel Spaß bei deinem nächsten Urlaub mit Fahrrad und Zug!

E-Bike, Pedelec oder S-Pedelec?

  • Oft werden Pedelecs als E-Bikes bezeichnet. Dabei sind E-Bikes nicht mit Pedelecs gleichzusetzen. Wie Pedelecs und E-Bikes definiert werden und wie sich diese beiden Fahrzeugtypen darüber hinaus von S-Pedelecs in Deutschland unterscheiden, wird auf den nächsten Seiten beschrieben
  • Zweirad, welches alleine durch einen elektrischen Motor angetrieben werden kann, ohne dass dabei pedaliert werden muss. Ein E-Bike kann bis zu 25 km/h oder bis zu 45 km/h schnell werden. Rechtlich gilt es damit als Mofa oder als Kleinkraftrad. Folglich muss das E-Bike mit einem Versicherungskennzeichen ausgestattet sein. Während der Fahrt ist das Tragen eines Helms erforderlich. Kann das E-Bike lediglich eine Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreichen, so dürfen Radwege außerorts genutzt werden. Innerorts ist dies nur mit dem Zusatzzeichen „E-Bikes-frei“ erlaubt. Erreicht das E-Bike eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h ist das Befahren von Radwegen verboten.
  • Fahrrad, welches mit einer elektrischen Trethilfe ausgerüstet ist, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer größten Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet ist, dessen Unterstützung sich beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder wenn der Fahrer mit dem Treten oder Kurbeln einhält, unterbrochen wird. Ohne gleichzeitiges Treten oder Kurbeln des Fahrenden ist eine Beschleunigung des Fahrrads auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h erlaubt (Anfahr- oder Schiebehilfe). Es gelten die gleichen Regelungen wie bei einem herkömmlichen Fahrrad.
  • Speed-Pedelecs gelten nach deutschem Recht als Fahrzeuge der Fahrzeugklasse L1e-B („zweirädriges Kleinkraftrad“), welche eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h sowie eine Motorleistung von max. 4kW haben. Aufgrund der höheren Motorleistung sind S Pedelecs keine Fahrräder, und somit auch keine Pedelecs mehr. Da beim S-Pedelec noch pedaliert werden muss, um sich fortzubewegen, sind S-Pedelecs auch keine E-Bikes. S-Pedelecs dürfen nur auf der Fahrbahn beim Tragen eines Helms gefahren werden. Es wird ein Versicherungskennzeichen und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM benötigt.

Flexpreis

  • Flexpreis: Alles flexibel oder was? Der sogenannte Flexpreis ist ein Fahrkartenprodukt der Deutschen Bahn, mit dem man am Reisetag ohne Zugbindung zwischen Start und Ziel fahren kann. Man muss sich also nicht im Vorhinein auf einen Zug festlegen.
  • Flexibel ist auch der Preis! Mittlerweile ist der Flexpreis aber auch selbst flexibel. Der Preis einer Fahrt auf derselben Strecke z. B. im ICE kostet an unterschiedlichen Tagen unterschiedlich viel. Dahinter stecken das Yield Management und die Auslastungssteuerung seitens DB Fernverkehr. Wie viel das ausmacht?
  • einfache Fahrt: Aachen Hbf – Frankfurt (Main) Hbf im ICE, 2. Klasse mit BahnCard 50 im Zeitraum 14. – 27.04.2025 (eine Woche vor & eine Wochenach Ostern) Geringster Preis: 46,00 € am Ostersonntag. Höchster Preis: 61,20 € am Ostermontag und am darauffolgenden Sonntag.
  • Übrigens... Ab dem internationalen Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2024 ändern sich die Stornierungsbedingungen von Flexpreisen: kostenlose Stornierung nur noch bis 8 Tage vor dem ersten Geltungstag; 10 € Entgelt bei Stornierung im Zeitraum von 7 bis 1 Tag vor dem ersten Geltungstag; 30 € Entgelt bei Stornierung ab dem ersten Geltungstag.

Blinker am Fahrrad

Best Practices in Köln zur polisMOBILITY

Halte- und Parkverbote

  • Was bedeuten eigentlich diese Schilder? Haltverbot / eingeschränktes Halteverbot
  • Absolutes Halteverbot Beim absoluten Halteverbot darf nicht am Fahrbahnrand gehalten oder geparkt werden. Das Schild bezieht sich nur auf die Straßenseite, auf der es steht und nur bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung.
  • Eingeschränktes Halteverbot Hier darf kurz (für 3 Minuten) am Fahrbahnrand gehalten werden. Das Einsteigen, Aussteigen und Be- und Entladen ist davon ausgenommen. Es gilt ebenfalls nur für die Straßenseite, auf der es steht und nur bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung.
  • Parkverbotszone Ist das Parkverbot als Zone beschildert, gilt es flächenhaft. Dadurch sind weniger Schilder notwendig. Es gilt für beide Straßenseiten und muss durch ein Schild wieder aufgehoben werden – so wie z.B. auch eine Tempo 30- Zone.
  • Parkverbotszone In Parkverbotszonen können aber auch Parkplätze markiert und so das Parken mittels Zusatzzeichen erlaubt werden. Das kann z.B. in Wohngebieten oder Fahrradstraßen sinnvoll sein. PS: In anderen Ländern werden statt einem Schilderwald häufig auch die Bordsteine farblich markiert. Anhand der Farbe kann die Parkregelung erkannt werden.
  • Die Verkehrszeichen werden von oben nach unten gelesen: Der obere Pfeil zeigt immer den Beginn des Parkverbots an, der untere Pfeil das Ende. Die Pfeile zeigen, je nachdem, ob das Schild am rechten oder linken Fahrbahnrand steht, in verschiedene Richtungen.
  • Mit Zusatzzeichen entsteht schnell ein ganzer Schilderwald!

Schutzstreifen und Radfahrstreifen

  • Schutzstreifen? Radfahrstreifen? Kennt ihr die Unterschiede zwischen den Markierungen für den Radverkehr auf den Straßen? Und die Verkehrsregeln?
  • Schmal gestichelte Markierung am rechten Fahrbahnrand mit regelmäßigen Fahrradpiktogrammen sind: Schutzstreifen Manchmal werden sie auch Angebotsstreifen genannt.
  • Schutzstreifen dürfen benutzt werden, müssen es aber nicht. Autos dürfen nur in Ausnahmen über den Schutzstreifen fahren (z.B. Busse, die breiter sind). Es gilt auch hier ein Überholabstand von 1,50 m!
  • Breite durchgezogene Markierung und ein blaues Radverkehrszeichen weisen auf einen Radfahrstreifen hin. Auch auf Radfahrstreifen darf nicht gehalten oder geparkt werden – auch nicht ganz kurz!
  • Radfahrstreifen müssen von Radfahrenden benutzt werden und dürfen von keinen anderen Fahrzeugen befahren werden! Ausnahme: Manchmal sind Busse auf Radfahrstreifen freigegeben - dann nennt man das Ganze auch Umweltspur
  • Seit einigen Jahren gibt es immer mehr „geschützte“ Radfahrstreifen. Das sind Radfahrstreifen, die zur Fahrbahn bauliche Trennelemente aufweisen – und so das Sicherheitsgefühl der Radfahrenden erhöhen!

Multifunktionsstreifen

Zugbindung

  • Bedeutung Zugbindung auf Sparpreis-Ticket
  • Es dürfen ausschließlich die Fernverkehrszüge zur eingetragenen Uhrzeit auf dem ausgestellten Fahrschein genommen werden
  • Aufhebung Zugbindung Teil 1
  • Aufhebung Zugbindung Teil 2
  • Aufhebung Zugbindung Sonderfall

Mit dem Deutschland-Ticket ins Ausland

  • Mit dem Deutschland-Ticket ins Ausland? Ja, das ist tatsächlich möglich! In acht unserer neun Nachbarländer kann man auf bestimmten Zugstrecken im Nahverkehr mit dem D-Ticket fahren. Wir zeigen, wo das geht.
  • Strecken mit Gültigkeit in Dänemark
  • Strecken mit Gültigkeit in Frankreich
  • Strecken mit Gültigkeit in Luxemburg
  • Strecken mit Gültigkeit in den Niederlanden
  • Strecken mit Gültigkeit in Österreich
  • Strecken mit Gültigkeit in Tschechien
  • Strecken mit Gültigkeit in der Schweiz
  • Strecken mit Gültigkeit in Tschechien
  • Zusätzlich kann das Deutschland-Ticket auf weiteren Strecken und Verkehrsmitteln gültig sein. Die Tarifbestimmungen sagen: „Bzgl. ggf. im Ausland liegender Tarifgebiete und Strecken regeln die Bedingungen und Geltungsbereiche der betroffenen Landestarife und Verkehrsverbünde näheres zur Nutzung des Deutschland-Tickets.“ Ein wenig Gültigkeitsdschungel bleibt also noch bestehen, sodass man sich am besten spezifisch lokal informiert.

City-Ticket

  • Auf meinem Fernverkehrsticket der Deutschen Bahn steht z.B. „Hinfahrt: […] – Mainz+City“ Was bedeutet das?
  • Mit dem City-Ticket kann man als Reisende:r am Abfahrts- bzw. Ankunftsort den öffentliche Nahverkehr (z.B. Bus und Tram) mit dem Fernverkehrsticket der Deutschen Bahn nutzen, ohne ein zusätzliches Ticket kaufen zu müssen
  • Das City-Ticket ist bei Fernverkehrstickets (IC, EC, ICE) der Stufen "Sparpreis", "Flexpreis" und "Flexpreis Plus" der Deutschen Bahn automatisch enthalten, wenn zwischen Start und Ziel mehr als 100 km liegen und das City-Ticket in der jeweiligen Stadt angeboten wird.
  • Das City-Ticket gibt es aktuell in 130 Städten. Die genauen Geltungsbereiche sind online zu finden.
  • Der DB Navigator zeigt diese Information leider nicht leicht nachvollziehbar an. Der neue Next DB Navigator hingegen kann hier unterscheiden, eine überfällige Verbesserung! Mit dem Deutschlandticket ist es für viele Reisende einfach, da dieses bundesweit im Nahverkehr gültig ist.

BahnCards

  • Kostenpflichtige Rabatt- bzw. Fahrkarte
  • Bahncard 25
  • Bahncard 50
  • Bahncard 100

Überholverbot einspuriger Fahrzeuge

  • Hast du dieses Verkehrszeichen schon einmal gesehen? Weißt du, was es bedeutet? VZ 277.1
  • Das Verkehrszeichen VZ 277.1 bedeutet: "Überholverbot einspuriger Fahrzeuge", also z.B. Fahrräder, Mofas, Mopeds, Roller
  • Das Überholverbot soll der Verkehrssicherheit dienen, wenn ein sicheres Überholen nicht gewährleistet werden kann. Es wird insbesondere an Engstellen, Gefälle- und Steigungsstrecken oder gefährlichen Abschnitten angeordnet.
  • Grundsätzlich gilt aber immer: Der Überholabstand beim Überholen von Radfahrenden muss innerorts 1,50 m betragen (Außerorts 2,00 m). Übrigens auch, wenn ein Schutzstreifen markiert ist!
  • Wir werden in Aachen einmal beobachten, ob sich die Verkehrsteilnehmer:innen an das Überholverbot einspuriger Fahrzeuge halten.

Fahrradstraßen

  • Seit einigen Jahren werden sie immer populärer: Fahrradstraßen. Doch was ist der Unterschied zu „normalen“ Straßen?
  • Grundsätzlich gilt (sofern nicht anders ausgeschildert): - Es dürfen nur Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge die Fahrradstraße nutzen - Tempo 30 - Radfahrende dürfen nebeneinander fahren - Der Kfz-Verkehr ist (sofern mit Zusatzzeichen zugelassen) untergeordnet
  • Fahrradstraßen können als Verkehrsachse den Radverkehr abseits der Hauptverkehrsstraßen sicher, komfortabel und bevorrechtigt führen. Sie sind häufig Teil von Radvorrangrouten.
  • Bislang existiert weder auf Bundes- noch auf Landesebene ein einheitliches Gestaltungskonzept, wodurch sich die Fahrradstraßen von Stadt zu Stadt unterscheiden können. Die Regeln bleiben aber dieselben.
  • Wenn ein Geflecht aus Fahrradstraßen vorhanden ist können auch sogenannte Fahrradzonen ausgewiesen werden. Dort gelten dieselben Regeln wie auf Fahrradstraßen und an Kreuzungen gilt meistens Rechts-Vor-Links.

Klimaschädliche Subventionen im Verkehrssektor

Kann der Zug nicht eine Minute warten?!

  • Kann der Zug nicht eine Minute warten?!
  • Dein Zug hat Verspätung und du hoffst, den Anschlusszug noch zu bekommen, weil du sonst eine Stunde warten musst.
  • Im Zug, der nicht wartet, sitzen nämlich viele Reisende, die auch wieder einen Anschluss bekommen möchten. Auch wenn das für dich blöd ist.
  • Du kommst nun mit 60 min Verspätung an ihr Ziel. Hätte der Anschlusszug gewartet und mehr Reisende hätten jeweils 30 min Verspätung, wäre dies in Summe schlechter.
  • Gerade bei Zügen, die weite Strecken fahren, kann ein Warten in München sogar Auswirkungen in Hamburg haben. Wenn Züge nicht mehr in ihren geplanten Lagen fahren, bekommen sie oft noch mehr Verspätung.

Bahn ungleich Bahn

  • Bahn ist nicht Bahn
  • EIU sind verantwortlich für den Bau und Betrieb von Schienenwegen der Eisenbahnen. Ihnen gehören die Gleise, aber auch die Leit- und Sicherungstechnik sowie die Bahnhöfe. Sie gewähren den Eisenbahnverkehrsunternehmen Trassenzugang.
  • EVU erbringen Eisenbahnverkehrsleistungen auf Schienenwegen der EIU. In Deutschland gibt es etwa 400 EVU. Sie benötigen eine Zulassung, aber nicht unbedingt eigene Fahrzeuge oder Personale.
  • Während im Fernverkehr die EVU selbst über ihre Dienstleistungen entscheiden, bestellen im Regionalverkehr sogenannte Aufgabenträger das Verkehrsangebot. Sie sind den Ländern oder kommunalen Verbänden unterstellt und entscheiden z.B. über das Fahrplanangebot oder die Anzahl an Sitzplätzen in einem Zug.

ICE, IC, EC & Co.: Kennst du den Unterschied?

  • Der Intercity-Express ist das hochwertigste Produkt des Fernverkehrs in Deutschland und verbindet große Städte miteinander. Teilweise verkehrt er als „ICE International“ auch ins benachbarte Ausland. Wenn vorhanden, werden Hochgeschwindigkeitsstrecken bis 300 km/h genutzt.
  • ICE Sprinter verbinden in Einzellagen die größten Metropolen Deutschlands meist ohne Zwischenhalte. So können kürzere Reisezeiten erreicht werden. Die Fahrt kostet genauso viel wie mit normalen ICE-Zügen.
  • Intercity-Züge verbinden größere Städte miteinander. In Deutschland verkehren sie immer häufiger nur noch als Doppelstockzüge außerhalb des Kernnetzes. Man findet sie auch in anderen Ländern wie Belgien oder den Niederlanden. Sie fahren nicht schneller als 200 km/h.
  • Eurocity-Züge verbinden Städte in Europa über Ländergrenzen hinweg. Komfort und Reisegeschwindigkeit entsprechen IC-Zügen. EC-Züge werden aber mit dem Ausbau des Hochgeschwindigkeitsnetzes immer seltener und durch ICE oder andere Zuggattungen ersetzt.
  • Eine davon ist der Eurocity-Express, der Deutschland bislang auf zwei Relationen mit der Schweiz und Italien verbindet (München-Zürich und Frankfurt-Mailand). Die eingesetzten Fahrzeuge ähneln ICE,werden aber unter keinem besonderen Markennamen geführt wie etwa…
  • Oftmals werden einfach die Zuggattungen bzw. Markennamen der Nachbarbahnen übernommen. Im Verkehr nach Österreich sind das der Railjet (RJ) bzw. Railjet Xpress (RJX) und ins benachbarte Frankreich der „Train à grande vitesse“ (TGV).
  • Die Wettbewerber der Deutschen Bahn können natürlich ihre eigene Zuggattungen anmelden. Aktuell sind das Flixtrain (FLX), die österreichische Westbahn (WB) und Thalys (THA) auf der Relation nach Brüssel und Paris sowie Anbieter von Touristikzügen.
  • Im Nachtreiseverkehr gibt es analog zum Eurocity den Euronight. Die Nachtzüge der ÖBB werden einheitlich unter der Zuggattung Nightjet (NJ) geführt.

U-Bahn, Tram, S-Bahn, Stadtbahn: Kennst du den Unterschied?

Schon gewusst: Radverkehr frei

  • Was bedeutet eigentlich das Verkehrszeichen Radverkehr frei in Kombination mit dem Verkehrszeichen Fußgängerzone (242.1) und Gehweg (VZ 239)
  • Radfahrer:innen dürfen auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone fahren, aber nur in Schrittgeschwindigkeit. Außerdem hat der Fußverkehr Vorrang. Schrittgeschwindigkeit bedeutet übrigens Fahren bis maximal 15 km/h.
  • Übrigens: Analog gibt es das auf für den Kfz-Verkehr, z.B. auf Fahrradstraßen oder Verkehrsberuhigten Bereichen - hier ist das Auto "zu Gast"
  • Etwas eindeutiger wäre: "Radfahrende zu Gast", so wird es in den Niederlanden häufig beschildert.

Schon gewusst: Radwegebenutzungspflicht

Fünf Ideen für einen attraktiven Fernverkehr

  • Idee 1: Hub-Konzept umsetzen
  • Idee 2: Europaweite Mobilitätsdatenbank
  • Idee 3: Komfortzonen in Reisezügen
  • Idee 4: Nachtreiseverkehr auf der Langstrecke stärken
  • Idee 5: Individuelle Lösungen für Reiseziele