Köln: Sichere Schulwege durch Schulstraßen

Schulstraße Köln Am Pistorhof
Bild 1: Für Kfz-Verkehr gesperrte Schulstraße (Am Pistorhof) für einen sicheren Schulweg

Für sicherere Schulwege erprobt die Stadt Köln sogenannte Schulstraßen. Dabei handelt es sich um für den Kfz-Verkehr temporär gesperrte Straßen zur Vermeidung von unübersichtlichen Situationen zu Schulbeginn bzw. -ende durch sogenannte „Elterntaxis“. Darüber hinaus dienen die freien Straßen der Förderung einer selbstbestimmten und nutzer:innenzentrierte Mobilität, der Entwicklung kommunikativer Fähigkeiten sowie der Orientierung im Verkehr [1, 2].

An insgesamt vier Schulen in Köln werden seit 2023 Schulstraßen im Rahmen eines Pilotprojektes umgesetzt. Die ersten beiden seit Anfang 2023 in den Stadtteilen Ehrenfeld und Ossendorf sowie seit August 2023 in den Stadtteilen Höhenhaus und Brück [1, 2].

Noch nicht ganz eindeutig ist die verkehrsrechtliche Umsetzung von Schulstraßen in Deutschland. Derzeit geben die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO) [3] sowie die Straßenverkehrsgesetze [4, 5] wenig für kindgerechte Mobilität her. In Köln ist die Straße nur für einfahrende Fahrzeuge gesperrt, das Ausfahren von Anwohner:innen bleibt durch das Verkehrszeichen (VZ) „Verbot der Einfahrt“, auch VZ 267 genannt, (s. Bild 2) erhalten. Hierbei kann kein Durchfahrtsverbot („Verbot für Fahrzeuge aller Art“, s. Bild 3), auch VZ 250 genannt, mit Zusatzzeichen „Anlieger frei“ verwendet werden, da das „Kind zur Schule bringen“ ein „Anliegen“ ist [1, 2]. Im Gegenzug kommt die Problematik, dass das Verkehrszeichen 267 („Verbot der Einfahrt“) nach VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43 Rn. 44 eigentlich nicht wie das Verkehrszeichen 250 durch Zusatzzeichen zeitlich beschränkt werden darf [6].

In Österreich sind Schulstraßen mit einem eigenen Verkehrszeichen, wie in Bild 4 dargestellt, in §76d der StVO rechtlich festgelegt und schließen zur Förderung des Fußverkehrs den Fahrzeugverkehr aus [7]. Als weiteres Beispiel wurden in Paris über 200 Schulstraßen seit November 2023 eingerichtet [8].

Das Pilotprojekt in Köln läuft unter Beobachtung noch bis März 2024. Die unmittelbar betroffenen Anliegenden in der Schulstraße werden mit am Prozess beteiligt, um eine für alle einvernehmliche Lösung zu finden[1]. Auch sonst können sich Bürger:innen mit Fragen und Anmerkungen über Online-Dialoge am Prozess beteiligen [9].

Mitte Februar 2024 hat das Verkehrsministerium NRW als erstes Bundesland eine landesweite Regelung zur Umsetzung von Schulstraßen herausgegeben. Mit dieser erhalten Kommunen vielfältige Möglichkeiten für die Umsetzung von Schulstraßen. Eine Anpassung der StVO in Bezug auf den Nachweis von Gefahrenlagen sowie der bundesweit einheitlichen Umsetzung von Schulstraßen bleibt perspektivisch unabdinglich. Insgesamt lässt sich festhalten, dass Schulstraßen einen bedeutenden Beitrag zur Mobilitätswende sowie zur Vision Zero leisten [10].

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Quellen:
[1] https://www.stadt-koeln.de/artikel/72337/index.html (online abgerufen am 08.02.2024)
[2] https://meinungfuer.koeln/schulstrassen (online abgerufen am 08.02.2024)
[3] https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/ (online abgerufen am 15.02.2024)
[4] https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/BJNR004370909.html (online abgerufen am 15.02.2024)
[5] https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=9&ugl_nr=92&bes_id=34885&aufgehoben=N&menu=0&sg=1 (online abgerufen am 15.02.2024)
[6] https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm (online abgerufen am 15.02.2024)
[7] https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336 (online abgerufen am 12.02.2024)
[8] https://www.paris.fr/pages/57-nouvelles-rues-aux-ecoles-dans-paris-8197#arrondissement-16-vlx72 (online abgerufen am 12.02.2024)
[9] https://meinungfuer.koeln/AuswertungAufsuchendeBeteiligung (online abgerufen am 12.02.2024)
[10] https://www.sazbike.de/markt-politik/radverkehr/vcd-nordrhein-westfalen-schafft-durchbruch-sichere-schulwege-2908543.html (online abgerufen am 15.02.2024)