Vereinbarkeit von Verkehrsberuhigung bei gleichzeitiger ÖPNV-Beschleunigung

Bus in den Niederlanden

Als Verkehrsplaner:innen stehen wir immer wieder vor der gleichen Problematik. Einerseits möchten wir den Straßenraum für Rad- und Fußverkehr sicherer und attraktiver gestalten, indem wir die zulässige Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h reduzieren. Andererseits möchten wir den ÖPNV fördern, damit dieser zum MIV konkurrenzfähig bleibt und die Fahrt mit dem Bus oder der Straßenbahn im Idealfall sogar schneller ist als die Fahrt mit dem eigenen Auto. 

Daraus folgt oft das Dilemma, dass bei einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auch der ÖPNV verlangsamt wird und damit an Attraktivität verliert. Im Alltag stehen sich daher oft die Interessengruppen des ÖPNV und des Radverkehrs gegenüber, obwohl für eine Mobilitätswende beide Verkehrsträger, sowohl der ÖV als auch der Radverkehr, gemeinsam gefördert werden müssen.

Die Stadt Amsterdam hat eine neue Idee entwickelt, wie die unterschiedlichen Interessen eines beschleunigten ÖPNV bei gleichzeitiger Verkehrsberuhigung zugunsten des Radverkehrs verträglich kombiniert werden können. Dabei wird die Straße längs aufgeteilt: in der Mitte fährt die Straßenbahn oder auch der Linienbusverkehr mit Tempo 50, die beiden äußeren Fahrstreifen dagegen sind als Fahrradstraße ausgewiesen, auf der maximal 30 km/h gefahren werden darf. Dies bietet mehrere Vorteile:

  • der ÖPNV wird nicht verlangsamt und genießt damit Vorteile gegenüber dem Kfz-Verkehr
  • der Kfz-Verkehr muss sich dem Radverkehr auf der Fahrradstraße unterordnen und darf maximal 30 km/h schnell fahren
  • der Radverkehr wird durch die reduzierte Fahrgeschwindigkeit des Kfz-Verkehrs geschützt und ist auf der Fahrradstraße bevorrechtigt

Ein Beispiel in Amsterdam ist der Innenring, welcher als Rad- und ÖV-Hauptnetz ausgebaut wird. Während sich in Mittellage die Gleise bzw. die Fahrbahn für die Linienbusse befinden, teilen sich Radverkehr und MIV die als Fahrradstraße ausgewiesenen äußeren Fahrstreifen. Impressionen für die ersten Umsetzung und weitere Visualisierungen finden sich hier.

Vor der Umsetzung mussten vor allem rechtliche Hürden aus dem Weg geräumt werden, da der ÖV von der Geschwindigkeitsbegrenzung der Fahrradstraße auszunehmen war. Nun ist die Fahrradstraße zusätzlich mit Tempo 30, ausgenommen Straßenbahn, beschildert. 

Durch diese Regelung werden die oftmals gegensätzlichen Interessen von Radverkehr und ÖPNV so vereint, dass beide Verkehrsträger profitieren und die Mobilitätswende gemeinsam ein Stück voranbringen – denn davon profitiert letztlich die gesamte Gesellschaft.

Weitere Best Practices zeigen wir auf unserer Karte.

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