Aachen: Überholverbot einspuriger Fahrzeuge – eigene Erhebung an der Oppenhoffallee am 03.05.2023

Rechtswidriger Überholvorgang eines einspurigen Fahrzeuges

In Aachen ist seit November 2020 entlang der gesamten Oppenhoffallee ein Überholverbot einspuriger Fahrzeuge ausgewiesen [1]. Dieses Verkehrszeichen (Zeichen 277.1) wurde mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) am 28.04.2020 eingeführt und wird von der Stadt Aachen verwendet, um die Verkehrsteilnehmer:innen für die beengten Verkehrsverhältnisse der Oppenhoffallee zu sensibilisieren. Ein sicheres Überholen mit einem Mindestüberholabstand von […]

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