Düren: Messen des Überholabstandes zum Radverkehr
Seit der StVO-Novelle 2020 gilt es ganz offiziell: Innerorts müssen Kfz beim Überholen von Radfahrenden einen Überholabstand von mindestens 1,50 m einhalten. Außerorts sind es sogar 2,00 m. Damit soll die Verkehrssicherheit von Radfahrenden erhöht werden, da zu enges Überholen zu einem starken Unsicherheitsgefühl und schlimmstenfalls zu einem Unfall führen kann. Obwohl die Verkehrsregeln hier […]
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