Die Förderung des Fußverkehrs wird in der kommunalen Verkehrsplanung häufig zu wenig beachtet. Dabei gibt es effektive und einfache Maßnahmen, um den Fußverkehr sicherer und komfortabler zu gestalten. Ein Beispiel ist die Markierung von Fußgängerüberwegen (auch Zebrastreifen genannt) über Radwege, wie sie beispielsweise in den Niederlanden oder in Italien schon lange etabliert sind.

Was sind Fußgängerüberwege?
Fußgängerüberwege (FGÜ) (umgangssprachlich auch „Zebrastreifen“ genannt) sind, wie der Name schon sagt, eine bevorrechtigte Querung für Fußgänger:innen. Sie werden einheitlich markiert und beschildert und dürfen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen angeordnet werden. Diese sind u. a. in der Richtlinie für Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R FGÜ) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) formuliert, welche derzeit fortgeschrieben wird. [1]
Warum ist es sinnvoll, Fußgängerwege auch über Radwege zu führen?
Durch das Markieren der Überwege wird klar die Bevorrechtigung zwischen Rad- und Fußverkehr geregelt. Die Markierung ist aus dem Straßenverkehr bekannt und damit für die Verkehrsteilnehmenden auch auf Radwegen leicht verständlich: Sofern zu Fuß Gehende die Absicht zeigen, dass sie den Radweg queren möchten, müssen Radfahrende bremsen und das Queren ermöglichen.
Insbesondere bei Zweirichtungsradwegen, wie sie in Italien oder auch den Niederlanden häufig umgesetzt werden, kann es für zu Fuß Gehende schwierig werden, diese Radwege zu queren. In den Niederlanden und Italien werden Fußgängerüberwege daher regelmäßig auch auf Radwegen markiert. Beispiele aus Italien finden sich z. B. in Bozen, einer Stadt, über deren Fahrradfreundlichkeit wir bereits hier berichtet haben.
Wie sieht die Umsetzung in Deutschland aus?
In Deutschland ist die Markierung von FGÜ auf Radwegen bisher noch ein Exot. Die Stadt Berlin ist hier einen ersten Schritt gegangen. Auch die Stadt Aachen hat bei der Sanierung der Radwege am Europaplatz FGÜ auf dem Radweg markiert.
Ein Grund, warum das Markieren in Deutschland im Vergleich z. B. zu den Niederlanden seltener umgesetzt werden kann: Gemäß Richtlinie dürfen FGÜ in Deutschland nicht in der Nähe von Lichtsignalanlagen (Ampeln) markiert werden [1]. Während in den Niederlanden insbesondere im Bereich von Ampelkreuzungen der im Seitenraum gelegene Radweg mit FGÜ für den Fußverkehr markiert wird, ist das in Deutschland so nicht zulässig.
Wohl zulässig ist das generelle Markieren von FGÜ über Radwege außerhalb der Nähe zu Ampeln: „FGÜ sollen an baulichen Radwegen, Radfahrstreifen und Schutzstreifen nicht unterbrochen werden“ [1]. Auch wenn hier die parallel zur Kfz-Fahrbahn verlaufende Radverkehrsinfrastruktur gemeint ist, kann dies auch bei selbstständigen Radwegen umgesetzt werden.
Die aktuell gültigen Regularien decken den niederländischen Anwenungsfall nicht ab. Die Stadt Berlin nutzt den dadurch entstehenden Interpretationsspielraum.
Ein schönes Beispiel für über Radwege führende Fußgängerüberwege findet sich in der Stadt Aachen, am Europaplatz.

Die weiteren Beiträge aus unserer Beitragsreihe zum Thema „Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs“ findest du hier:
- Teil 1: Frankfurt am Main: Gehwegnasen für ein sicheres Queren
- Teil 2: Konstanz: Bedarfsampel
- Teil 3: Niederlande: Gehwegüberfahrten
Weitere Best Practices zeigen wir auch auf unserer Karte.
Quelle:
[1] https://www.fgsv-verlag.de/pub/media/pdf/252.v.pdf, abgerufen am 18.05.2026
