Das Kontrollieren von geparkten Fahrzeugen auf einen gültigen Parkausweis oder einen Parkschein ist bisher sehr personalintensiv. Mitarbeitende des Ordnungsamtes gehen meist zu Fuß durch die Straßen und kontrollieren manuell die Fahrzeuge, dies ist mühselig für das Personal und nicht effizient. Eine Person vom Ordnungsamt schafft es, pro Stunde ca. 50 Fahrzeuge zu kontrollieren [1].
Was z. B. in den Niederlanden schon länger funktioniert und sich etabliert hat [1], erhält nun auch in Deutschland erstmals in Baden-Württemberg Einzug: Scan-Fahrzeuge. Diese sind mit Kameras ausgestattet und erfassen während der Fahrt automatisch die Kennzeichen parkender Autos. Auf diese Weise wird überprüft, ob für ein Fahrzeug ein gültiger Parkschein oder eine digitale Parkberechtigung vorliegt. Dies setzt jedoch voraus, dass das Parkticket digital mit dem Kennzeichen verknüpft und hinterlegt ist. Die Eingabe des Kennzeichens erfolgt entweder am Parkscheinautomaten oder – nachhaltiger und zukunftsorientierter, aber auch weniger zugänglich bzw. barrierearm – per App bzw. über eine Website. Im Vergleich zur klassischen Kontrolle „zu Fuß” kann so in der gleichen Zeit eine deutlich effizientere Überwachung größerer Gebiete erfolgen. Laut Aussagen eines Herstellers lassen sich mit Hilfe von Scan-Fahrzeugen in einer Stunde etwa 1.000 Fahrzeuge kontrollieren [2].

Um sicherzustellen, dass kurze (legale) Haltvorgänge nicht als Parkverstoß erfasst und geahndet werden, fährt das Scan-Fahrzeug zweimal in einem Abstand von wenigen Minuten durch denselben Kontrollbereich. Nur Fahrzeuge, die beide Male, also länger als erlaubt, abgestellt wurden, werden dadurch erfasst [3].
Um den strengen Datenschutzrichtlinien zu entsprechen, werden die Fahrzeugdaten nur dann gespeichert, wenn ein Parkverstoß vorliegt. Dies geschieht bereits anonymisiert während des Scanvorgangs. Sofern beim Scannen des Kennzeichens eine gültige Parkberechtigung vorliegt, werden die erfassten Daten direkt gelöscht. Auch wenn das Verfahren zur Ordnungswidrigkeit abgeschlossen ist, werden die Daten gelöscht, sodass keine Bewegungsmuster erfasst werden können [3].
Dass Scan-Fahrzeuge bisher auf deutschen Straßen nur selten zu sehen sind, liegt daran, dass diese bisher erst in Baden-Württemberg im Rahmen des Landesmobilitätsgesetzes zugelassen wurden und auch dort zunächst im Pilotbetrieb in ausgewählten Städten wie Heidelberg, Stuttgart (an der Universität Hohenheim) oder Waldshut-Tiengen getestet werden [3].
Die Nutzung von Scan-Fahrzeugen bietet zusammenfassend sehr viele Vorteile für größere Kommunen: Kostenersparnis und Effizienzsteigerung bei der Kommune, eine erhöhte Verkehrssicherheit durch umgehende Ahndung nicht legal abgestellter Fahrzeuge (z. B. auch auf Geh- und Radwegen oder im Kreuzungsbereich) sowie einen weiteren Schritt zur Digitalisierung. Gleichzeitig sind die Anfangsinvestitionen jedoch sehr hoch, wodurch das System für kleinere Kommunen weniger attraktiv ist. Für den Einsatz eines Scan-Fahrzeuges muss der komplette Parkraum digital und mit der jeweiligen Regelung (Kurzzeitparken, Bewohnerparken, Sonderparkrechte) vorliegen. Außerdem müssen alle Parkscheinautomaten in dem Gebiet eine Kennzeicheneingabe ermöglichen.
Weitere Best Practices zeigen wir auf unserer Karte.
Quellen:
[1] https://www.rnd.de/panorama/scan-autos-in-den-niederlanden-wo-parksuender-wie-bei-pac-man-gejagt-werden-JZNPP7WOEFH4BLJPUVPFXABHI4.html (online abgerufen am 15.03.2026)
[2] https://www.klimaschutz-bewegt.de/testbetrieb-digitale-parkraumkontrolle-mit-scan-fahrzeugen-in-baden-wuerttemberg-gestartet/ (online abgerufen am 08.03.2026)
[3] https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/zukunftskonzepte/digitale-mobilitaet/scan-fahrzeuge-im-praxistest-schnellere-parkraumkontrolle-in-innenstaedten (online abgerufen am 08.03.2026)
