Etwas unbemerkt vom öffentlichen Interesse haben drei Bundesländer Erlasse verabschiedet, die das Fahren von S-Pedelecs u. a. auf Radwegen per Zusatzzeichen erlauben: Baden-Württemberg 2018, Nordrhein-Westfalen 2023 und Hessen 2024.

Was sind nochmal S-Pedelecs?
Im Gegensatz zum klassischen Pedelec, oft auch E-Bike genannt (was genau genommen nicht das gleiche ist, aber dazu gibt’s hier mehr), die das Pedalieren bis maximal 25 km/h unterstützen, unterstützt der Motor eines S-Pedelecs (Speed-Pedelec) bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit sind S-Pedelecs rechtlich keine Fahrräder, sondern Kleinkrafträder (also quasi E-Mofas), während Pedelecs rechtlich Fahrräder sind [1].
Durch die Einordnung als Kleinkraftrad gelten für S-Pedelecs auch andere Regeln im Straßenverkehr als für Fahrräder. Für die Nutzung des S-Pedelecs ist ein Führerschein der Klasse AM erforderlich und das Fahrzeug muss ein Versicherungskennzeichen (das etwas kleinere) haben [1].
Wo dürfen S-Pedelecs fahren?
Grundsätzlich dürfen S-Pedelecs als Kleinkraftrad nur dort fahren, wo auch der Kfz-Verkehr fahren darf. Das bedeutet umgekehrt, dass Radwege, Wirtschaftswege oder auch gemeinsame Flächen mit dem Fußverkehr tabu sind – innerorts wie außerorts. Auch für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnete Einbahnstraßen dürfen nicht gegen die Fahrtrichtung genutzt werden [1].
Innerorts ist das Fahren von S-Pedelecs auf der Fahrbahn gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr aufgrund der Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h häufig unproblematisch, da die gefahrenen Geschwindigkeiten ähnlich sind. Außerorts jedoch führt die Regelung dazu, dass S-Pedelec-Fahrende mit maximal 45 km/h auf der Fahrbahn fahren, auf der die zulässige Geschwindigkeit für den Kfz-Verkehr häufig 100 km/h beträgt. Durch die hohe Geschwindigkeitsdifferenz entsteht ein subjektives Unsicherheitsgefühl bei S-Pedelec-Fahrenden. Es gibt zum heutigen Zeitpunkt keine Evidenz, ob Speed-Pedelecs objektiv sicherer auf der Straße oder auf Radverkehrsanlagen aufgehoben sind. [2,3]
Wozu ist ein Erlass erforderlich?
Bisher sind S-Pedelecs in Deutschland wenig verbreitet [3]. Dadurch, dass die Radverkehrsinfrastruktur oder auch Kfz-freie Wege wie Wirtschaftswege nicht genutzt werden dürfen, sinkt die Attraktivität dieses Verkehrsmittels, da wesentliche Vorteile eines Fahrrades entfallen und insbesondere außerorts das subjektive Sicherheitsgefühl von S-Pedelec-Fahrenden abnimmt. Abkürzungen oder attraktive Verbindungen über Wirtschaftswege oder auch der gemeinsame Geh- und Radweg neben einer Landstraße dürfen nicht genutzt werden.
Dabei ist ersichtlich, dass insbesondere für Berufspendler bis zu einer Distanz von 20 km ein Umstieg auf S-Pedelecs durchaus sinnvoll ist. Erste Studienergebnisse in Dänemark zeigen, dass S-Pedelecs zu 36 % für Fahrten zur Arbeit genutzt werden [3]. Jedoch führen die Strecken, für welche die Nutzung eines S-Pedelecs attraktiv wäre, fast immer über außerörtliche Wege, z. B. vom Vorort in die Stadt, sodass immer Straßen genutzt werden müssten, auf denen die Differenzgeschwindigkeit zum Kfz-Verkehr sehr hoch ist. Dies schreckt potenzielle Nutzer:innen ab und verhindert den Umstieg.
Wann ist die Freigabe für S-Pedelecs sinnvoll?
Es ist also sinnvoll, wenn auf wichtigen Pendlerrelationen eine für S-Pedelecs geeignete Route existieren würde, z. B. über Wirtschaftswege, sodass nicht die Fahrbahn des Kfz-Verkehrs genutzt werden muss. Dies greifen auch die Erlasse in den drei Bundesländern auf. In Hessen beispielsweise wird die Freigabe für S-Pedelecs nur auf Radschnellwegen erlaubt, die wichtige Verbindungen für den Radverkehr darstellen und auch eine entsprechende Breite haben.
Auch in Baden-Württemberg und NRW ist die Freigabe für S-Pedelecs an enge Kriterien geknüpft. So sollten nur Radwege außerorts, die ausreichend breit und wenig frequentiert sind, freigegeben werden. Innerorts dagegen ist die Freigabe in der Regel auf Radschnellverbindungen oder Fahrradstraßen beschränkt.
Was ist bei einer Freigabe zu berücksichtigen?
Der Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmenden ist immer zu berücksichtigen. Bei der Freigabe von Wegen für S-Pedelecs sind daher der Rad- und insbesondere der Fußverkehr zu schützen. Da es innerorts zumutbar ist, dass S-Pedelecs gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn geführt werden, ist eine Freigabe von Rad- und Gehwegen nicht vorgesehen.
Die Erlasse sehen die Freigabe daher nur zu bestimmten Voraussetzungen vor. Darüber hinaus können die Städte weitere Kriterien für die Freigabe definieren, z. B. eine Mindestbreite von Rad- oder Wirtschaftswegen.
Um Radverkehr und S-Pedelecs verträglich zu führen, kann es zudem eine Maßnahme sein, auf Radwegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung (z. B. Tempo 20) vorzusehen. Das ist bisher in Deutschland unüblich, aber möglich. Bisher gilt auf Radwegen keine bezifferte Geschwindigkeitsbegrenzung.
Wie sieht es mit der Umsetzung aus?
Die erste Stadt und auch Initiatorin für den Erlass war die Stadt Tübingen, welche die Freigabe für S-Pedelecs eingeführt hat. Auf ausgewählten Strecken sind S-Pedelecs innerorts und außerorts auf Radwegen, Fahrradstraßen oder Wirtschaftswegen zugelassen. Die Stadt hat dazu eigene Kriterien festgelegt und ein zusammenhängendes S-Pedelec-Netz erarbeitet, durch das ersichtlich war, auf welchen Streckenabschnitten eine Freigabe sinnvoll Netzlücken schließt. Auch die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf innerörtlichen Radwegen findet in Tübingen Anwendung [4].

Eine flächendeckende Umsetzung findet trotz der Einführung der Erlasse in drei Bundesländern bisher nicht statt [3]. Der Marktanteil bzw. der Anteil am Modal Split von S-Pedelecs ist aufgrund der oben beschriebenen Maßnahmen noch so gering, dass auch die Kommunen bisher noch keinen Bedarf sehen, sich dieses Themas weiter anzunehmen. Und solange durch eine fehlende Freigabe sinnvoller Netzlücken kein attraktives Angebot geschaffen wird, stellt dies weiter ein Hemmnis für die Anschaffung bzw. den Umstieg auf ein S-Pedelec dar.

Fazit
Unter Berücksichtigung des Schutzes von Rad- und Fußverkehr, einer durchdachten Netzplanung, Einhaltung der Voraussetzungen sowie weiterer flankierender Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, kann die Freigabe von Radverkehrsinfrastruktur und Wirtschaftswegen für S-Pedelecs sinnvoll sein. Vor allem im Pendlerverkehr in Ballungsgebieten stellt das S-Pedelec eine nachhaltige und ökonomisch sinnvolle Alternative zum Pkw dar. Schade, dass die Kommunen in den drei Bundesländern bisher erst so wenig Gebrauch von ihrer neuen Möglichkeit machen.
Weitere Best Practices zeigen wir auf unserer Karte.
Quellen:
[1] https://www.mobilitaetsforum.bund.de/DE/Themen/Radverkehr/S-Pedelecs/s-pedelecs_node.html (online abgerufen am 04.12.2025)
[2] https://www.salzburgresearch.at/publikation/sichere-und-effiziente-s-pedelec-infrastruktur-s-espin/ (online abgerufen am 11.12.2025)
[3] https://www.ziv-zweirad.de/wp-content/uploads/2023/11/ZIV-Studie-Wo-fahren-S-Pedelecs_Nov23.pdf (online abgerufen am 10.12.2025)
[4] https://www.tuebingen.de/radfahren/34044.html (online abgerufen am 10.12.2025)
