Konstanz: Bedarfsampel – Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs Teil 2

Die Förderung des Fußverkehrs wird in der kommunalen Verkehrsplanung immer noch viel zu häufig unzureichend berücksichtigt. Dabei gibt es effektive und einfache Maßnahmen, um den Fußverkehr sicherer und komfortabler zu gestalten, wie es ein Beispiel in der Stadt Konstanz zeigt.

An stark befahrenen Straßen helfen Fußgängerampeln (auch Fußgänger-Lichtsignalanlage (F-LSA) genannt) dabei, dass der kontinuierliche Kfz-Strom unterbrochen wird und Fußgänger:innen  sicher queren können. Die Fußgängerampel ist dabei standardmäßig auf “rot” geschaltet und Fußgänger:innen müssen “grün” mittels Taster anfordern. Im besten Fall wird die Ampel dann auch zügig grün.

Ist die Straße aber zu bestimmten Zeiten, wie nachts oder am Wochenende, wenig befahren oder fühlt sich die Person beim Überqueren ausreichend sicher, wird das Warten auf die grüne Fußgängerampel oft als lästig empfunden. Das Queren bei “rot” ist untersagt.

In Konstanz gibt es eine Bedarfsampel, welche im Standardfall ausgeschaltet ist (also weder “grün” noch “rot” zeigt). Fußgänger:innen können dann situationsbedingt entscheiden, ob sie den Anforderungstaster drücken, sodass der Kfz-Verkehr ein rotes Haltesignal bekommt, oder ob sie ohne LSA die Straße queren wollen.

Die Ampel steht damit denjenigen zur Verfügung, die auf sie angewiesen sind. Menschen, welche die Straße ohne Hilfe queren möchten und können, verstoßen aber nicht gegen Verkehrsregeln, da sie keine rote Ampel mehr ignorieren.

Grundsätzlich gilt bei allen Bedarfsampeln für Fußgänger:innen (und auch Radfahrer:innen): Nach dem Drücken des Tasters sollte die Ampel für den Kfz-Verkehr möglichst direkt auf “rot” wechseln, um Wartezeiten zu verringern und die Akzeptanz der Ampel zu erhöhen.

Bedarfsampel in Amsterdam
Abb.: Bedarfsampel in Amsterdam (Symbolbild – nicht in Konstanz) (Quelle: QIMBY)

Weitere Best Practices zeigen wir auch auf unserer Karte

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