Die Förderung des Fußverkehrs wird in der kommunalen Verkehrsplanung immer noch viel zu häufig zu wenig beachtet. Dabei gibt es effektive und einfache Maßnahmen, um den Fußverkehr sicherer und komfortabler zu gestalten, wie die Stadt Frankfurt am Main zeigt.
In Städten wie Frankfurt am Main wird der Straßenraum stark vom Kfz-Verkehr dominiert. Neben den großen Hauptverkehrsstraßen zeigt sich dies in Wohngebieten und Tempo 30-Zonen vor allem durch den ruhenden Kfz-Verkehr, also parkenden Autos. Gerade im dichten Siedlungsgebiet wird häufig entlang des gesamten Fahrbahnrandes geparkt. Durch den hohen Parkdruck wird jeder freie Platz zum Parken genutzt, sodass häufig auch die Kreuzungsbereiche regelwidrig zugeparkt werden – mit fatalen Sicherheitsrisiken für den Fußverkehr.
Möchten Fußgänger:innen an einer Kreuzung oder Einmündung die Straße queren, müssen sie sich durch parkende Autos schlängeln. Besonders mit Kinderwagen oder Rollator stellt das eine große Hürde dar. Hinzu kommt, dass querende Fußgänger:innen und vor allem Kinder von abbiegenden Autos schnell übersehen werden. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, dass eben aus diesen Gründen fünf Meter vor Kreuzungen nicht mehr geparkt werden darf (acht Meter, wenn neben der Fahrbahn ein baulicher Radweg verläuft) [1]. In der Realität wird dies jedoch häufig missachtet.
Eine Möglichkeit, das illegale Parken im Kreuzungsbereich effektiv und einfach zu unterbinden, sind sogenannte „Gehwegnasen“. Diese können baulich gestaltet, aber auch lediglich als Sperrfläche markiert werden, was deutlich schneller und kostengünstiger umzusetzen ist. Da Markierungen gerne ignoriert werden, werden in der Stadt Frankfurt am Main auf diesen Flächen Fahrradbügel montiert. Dies bietet folgende Vorteile:
- auf den Sperrflächen kann wegen der montierten Bügel nicht mehr geparkt werden;
- Fahrräder blockieren die Sicht auf den Fußverkehr deutlich weniger, sodass abbiegende Fahrzeuge die Fußgänger:innen besser sehen;
- die Gehwege werden von abgestellten Fahrrädern freigehalten, da Angebote zum Abstellen von Fahrrädern geschaffen werden;
- durch die Gehwegnasen wird der Querungsweg für Fußgänger:innen kürzer.
Weitere Beispiele aus Frankfurt findet ihr hier: https://www.radfahren-ffm.de/615-0-Sichere-und-passierbare-Wege.html
Neben Beispielen aus Frankfurt ist diese Lösung auch in der Bergmannstraße in Berlin zu finden, wie unser Artikel zu dieser zeigt. Hier wurden die Gehwegnasen jedoch „nur“ mit Pollern abgetrennt. Im Gegensatz zu Fahrradbügeln sind die Poller jedoch nicht weiter nutzbar (sondern quasi „nutzlos“), sodass wir die Option mit Fahrradbügeln, wie sie in Frankfurt praktiziert wird, bevorzugen.
Weitere Best Practices zeigen wir auch auf unserer Karte.
Quelle:
[1] Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 299) geändert worden ist, § 12 Halten und Parken