Belgien: Sonderfahrstreifen auf der Autobahn für Fahrgemeinschaften

Eine Maßnahme den Kfz-Verkehr auf Straßen reduzieren, ist die Förderung von Fahrgemeinschaften bzw. hochbesetzten Fahrzeugen. In Deutschland liegt der durchschnittliche, fahrtzweckübergreifende Besetzungsgrad, also die Anzahl der Insassen im Fahrzeug (inkl. Fahrer:in), bei ca. 1,5 [1]. Fahrgemeinschaften können gefördert werden, indem bspw. gesonderte Fahrstreifen für hochbesetzte Fahrzeuge (aus dem Englischen: high-occupied-vehicle, kurz HOV), also Fahrzeuge mit mindestens zwei (2+), drei (3+) oder vier (4+) Insassen (inkl. Fahrer:in), freigegeben werden.

Den Sonderfahrstreifen, die sog. HOV-Lane, dürfen dann der ÖV sowie Fahrgemeinschaften nutzen. Dies wird besonders dann attraktiv, wenn auf den Hauptfahrstreifen der Verkehr zusammenbricht bzw. Stau entsteht, da die HOV-Lane in der Regel weniger stark ausgelastet ist und somit den ÖV und Fahrgemeinschaften bei hohem Verkehrsaufkommen durch Zeitvorteile beschleunigt.

Auf der belgischen E411 in Fahrtrichtung Luxemburg, im Streckenabschnitt zwischen der Anschlussstelle 31 bei Arel bis zur Grenze nach Luxemburg, können seit 2019 [2] Fahrgemeinschaften mit mindestens zwei (2+) Insassen (inkl. Fahrer:in) die HOV-Lane nutzen. Der umgewidmete Pannenstreifen wird dabei durch Pannenbuchten in regelmäßigen Abständen kompensiert. Aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen sind im Falle eines Staus 50 km/h auf der HOV-Lane angeordnet, um die Differenz der Geschwindigkeiten zwischen der HOV-Lane und dem Hauptfahrstreifen nicht zu groß werden zu lassen.

Weitere Best Practices zeigen wir auch auf unserer Karte

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Quellen:
[1] Mobilität in Deutschland 2017 https://www.mobilitaet-in-deutschland.de/archive/pdf/MiD2017_Tabellenband_Deutschland.pdf (abgerufen am 06.09.2024)
[2] https://www.brusselstimes.com/56328/new-e411-carpool-lanes-only-on-walloon-side-weyts-belgium-overijse-wavre-arlon (abgerufen am 06.09.2024)