Der Straßenraum wurde in der Vergangenheit häufig von innen nach außen geplant. Das heißt, zuerst wurde der verfügbare Raum dem rollenden Kfz-Verkehr (mittige Fahrbahn) und zuletzt dem Fußverkehr (die Gehwege am Rand) zugeschlagen. Somit wurde und wird dem Fußverkehr auf Gehwegen häufig nur unzureichender Platz zugestanden. In Deutschland sehen die „Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen“ (EFA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) eine Breite für Gehwegen von mindestens 2,50 m vor – ein Minimum, damit sich zwei Menschen ggf. mit Kinderwagen oder Gepäck begegnen können.
In der Realität wird diese Empfehlung häufig unterschritten. Zusätzlich wird auf Gehwegen alles platziert, was im Straßenraum benötigt wird und sonst keinen Platz findet, u.a.:
- Schildermasten,
- Straßenlaternen,
- Parkscheinautomaten,
- Strom- / Verteilerkästen,
- Außengastronomie,
- Werbung,
- Fahrradabstellanlagen,
- Straßengrün.
Des Weiteren wird der verfügbare Platz auf Gehwegen regelmäßig durch Mülltonnen oder -säcke reduziert und somit der Fußverkehr noch weiter eingeschränkt. Um diese Behinderung zu reduzieren, sind im italienischen Bozen „Parkplätze“ für Mülltonnen vorgesehen, die ansonsten vom ruhenden Kfz-Verkehr genutzt würden. Um diese Bereiche freizuhalten, sind die Flächen mit Pollern gesichert.
Hier in Bozen wird der Fußverkehr (also der Mensch) gegenüber dem ruhenden Verkehr (parkenden Autos) priorisiert. Was selbstverständlich sein sollte, ist oft die Ausnahme.
Weitere Best Practices zeigen wir auch auf unserer Karte.